Antrag zum Rettungsdienstbedarfsplan

Am Freitag ist der Rettungsdienstbedarfsplan im Kreistag beschlossen worden.

Hier der Antrag der CDU-Fraktion im Kreistag dazu:

Antrag gemäß § 10 Absatz 2 GeschO des Kreistages
Ergänzung zum Beschlussvorschlag
3. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans im Hochsauerlandkreis

Sehr geehrter Herr Landrat Dr. Schneider,
die CDU-Fraktion spricht sich nach wie vor für den Erhalt der Notarztstandorte in Olsberg und Brilon aus. Nach dem Gutachten des Bedarfsplaners werden Olsberg und Brilon auch von Altenbüren aus durch nur einen Notarztstandort (mit nur einem Notarzt) hinreichend versorgt sein. Das mag aufgrund der Zahlen grundsätzlich nachvollziehbar sein, berücksichtigt allerdings die topographische Lage nicht ausreichend.
Die CDU-Fraktion wird dem Vorschlag der Verwaltung aber dennoch zustimmen, weil die Festlegungen, die die Bezirksregierung Arnsberg getroffen hat, für den Kreis bindend sind und damit die Entscheidung über die Zusammenlegung der Notarztstandorte in Altenbüren längst und nicht mehr anfechtbar gefallen ist.
Diese Entscheidung der Bezirksregierung stellt allerdings nur einen geringen Teil des Bedarfsplans dar, über den der Kreistag in Gänze noch förmlich zu beschließen hat. Eine Stückelung des Bedarfsplans etwa in Brilon und Olsberg einerseits und den restlichen Kreis andererseits ist rechtlich nicht möglich, da der Bedarfsplan ein abschließendes Konzept für den Gesamtkreis darstellt.
Die Ablehnung oder Nichtverabschiedung des Bedarfsplans ist damit keine Option, da eine solche Entscheidung lediglich zu Verzögerungen aber letztlich nicht zu einem anderen Ergebnis führen würde. Und sie hätte weitreichende Folgen für alle anderen Kommunen und auch für die Mitarbeiter des Rettungsdienstes. Keine der vorgesehenen Verbesserungen, die der Bedarfsplan ja auch mit sich bringt, könnte umgesetzt werden: weder der Neubau von Rettungswachen, noch die Einstellung von Personal. Es wäre nicht möglich, die Rettungsmittelvorhaltung in den anderen Städten zu erweitern. Auch in Olsberg würde die vorgesehene Aufstockung des 2. RTW nicht kommen. Die Hilfsfristen und der Erreichungsgrad, der schon weit unter 90% liegt, würde sich nicht erhöhen, schlimmstenfalls weiter sinken. Letztlich ginge das auch zulasten der Mitarbeiter des Rettungsdienstes.
Um gleichwohl rechtzeitig zu erkennen, ob es Fehlentwicklungen gibt, die gegen die Zusammenlegung der Notarztstandorte sprechen würden, beantragt die CDU-Fraktion, den Beschlussvorschlag wie folgt zu ergänzen:
Gem. § 12 Abs. 5 RettG ist der Bedarfsplan kontinuierlich unter Beteiligung der Kostenträger zu prüfen und bei Bedarf, spätestens nach 5 Jahren, zu ändern. Wenn sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren und damit in einem angemessenen Beobachtungszeiten quantitative oder qualitative Veränderungen ergeben, greift das Anregungsrecht zur Änderung des Bedarfsplans.
Die Verwaltung hat dem Gesundheits- und Sozialausschuss deshalb jährlich die Einsatzzahlen der Notarztstandorte Brilon und Olsberg, beginnend mit dem Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020, zur Beratung vorzulegen.
Freundliche Grüße
Ludwig Schulte
(Fraktionsvorsitzender)

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